Bildnachweis - Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF)

Direkt zum Seiteninhalt

"Eine KI kann nach geltendem Recht keine Schöpferin von Werken sein.  Allerdings ist die Diskussion noch nicht erschöpft. Und zwischen  Maschinen- und Menschengeschaffenem ist viel Raum für Zwischentöne."

Wenn man bei einem Fanprojekt wie Ultos visualisierende Elemente nutzen will, stößt man relativ schnell auf Begriffe wie Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. Die Verwendung von Porträtfotos realer Personen ist nämlich untersagt. Dies schließt explizit auch nachbearbeitete Fotos ein. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, könnte man natürlich seinen Bekanntenkreis bitten, hier zur Verfügung zu stehen. Alternativ kann man jedoch - Stand Mai 2019 - durch künstliche Intelligenz generierte Fakephotos verwenden.

Wie man vom "Fakephoto" zum "Ultosphoto" kommt, wird im folgenden aufgezeigt.
Am Anfang ist das Fakephoto. Dies wird generiert durch die Nutzung einer freien KI-Software, in diesem Fall von Nvidia: https://thispersondoesnotexist.com/

Im zweiten Schritt wird dieses Fakephoto via Photolab verfremdet.



Im dritten Schritt kommt FaceApp ins Spiel. Diese kostenlose Android-App sorgt für eine weitere Verfremdung durch Filter wie zum Beispiel Lächeln, Bärte, Frisuren, Brille und Alter. Auch kann man hier das Geschlecht wechseln, was eine zusätzliche Perspektive ins Spiel bringt.
Im vierten Schritt wird wiederum Photolab genutzt. Erneut mit: https://photolab.me/d/21568344?utm_source=app

Das Ergebnis ist dann das "Ultosphoto" - siehe links.
Das "Ultosphoto" von Ulf von Bollerborn-Esch ist übrigens nicht durch KI generiert; es basiert auf der Grundlage eines Porträtphotos des Seiteninhabers gemäß Impressum ...
Zurück zum Seiteninhalt